Das ADVENIR-Programm sieht vor, dass Projekte zur Installation von Ladepunkten in den folgenden Fällen nicht gefördert werden:
- Wenn das Datum des Projektstarts vor dem ADVENIR-Zertifizierungsdatum für das gewählte Angebot liegt
- Wenn es sich um den Ersatz bestehender Ladepunkte handelt
- Wenn es sich um die Installation von Ladepunkten für Privatpersonen in Einfamilienhäusern handelt
- Wenn die betreffenden Ladepunkte eine Leistung von 22 kW oder weniger haben
- Wenn das Projekt nicht mit dem Dekret Nr. 2011-873 vom 25. Juli 2011 übereinstimmt
- Wenn die Installation nicht den rechtlichen Verpflichtungen, Normen oder Spezifikationen des ADVENIR-Programms entspricht.
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