Das ADVENIR-Programm sieht vor, dass Projekte zur Installation von Ladepunkten in den folgenden Fällen nicht gefördert werden:

  • Wenn das Datum des Projektstarts vor dem ADVENIR-Zertifizierungsdatum für das gewählte Angebot liegt
  • Wenn es sich um den Ersatz bestehender Ladepunkte handelt
  • Wenn es sich um die Installation von Ladepunkten für Privatpersonen in Einfamilienhäusern handelt
  • Wenn die betreffenden Ladepunkte eine Leistung von 22 kW oder weniger haben
  • Wenn das Projekt nicht mit dem Dekret Nr. 2011-873 vom 25. Juli 2011 übereinstimmt
  • Wenn die Installation nicht den rechtlichen Verpflichtungen, Normen oder Spezifikationen des ADVENIR-Programms entspricht.

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