Förderung zum Ausbau des Deutschlandnetzes 

Das Schnellladegesetz

Mit der Verabschiedung des Schnellladegesetzes im Frühjahr 2021 wurde offiziell die rechtliche Grundlage für die Optimierung und Erweiterung der DC-Schnellladeinfrastruktur in Deutschland gesetzt. 

Ziele der Förderung

Zukünftig mehr Komfort für Fahrer*innen von Elektroautos

Bei dem neuen Finanzierungsmodell wird mit Hilfe des Deutschen Bundesverkehrsministerium (BMVI) der Fokus auf den Ausbau einer bundesweiten, flächendeckenden DC- Schnellladeinfrastruktur gelegt

  • 1.000 neue Schnellladehubs mit jeweils mehreren Ladepunkten bis 2023
  • 150 kW Mindestleistung pro Ladepunkt für ein schnelles Ladeerlebnis
  • 10 Minuten bis zur nächsten öffentlichen Schnellladestation
Umsetzung des Projektes

Große Chance für Betreiber*innen von Ladestationen

Der Aufbau und die Verwaltung der Infrastruktur soll durch langfristige Verträge mit Betreiber*innen für den Markthochlauf der Elektrofahrzeuge sorgen

  • Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von insgesamt 2 Mrd Euro
  • Zwei getrennte Ausschreibungen: Regionallose und bundesweite Lose für Autobahnen
  • Intelligente Auswahl der zukünftigen Standorte mit Hilfe des StandortTOOL’s

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Sicher

Nachdem Ihr Elektrofahrzeug mit voller Geschwindigkeit auf 80% geladen hat, reduziert sich die Ausgangsleistung, um das Leistungsvermögen Ihres Akkus zu schonen

Zugänglich

Durch die steigende Anzahl an öffentlichen DC-Ladestationen, können Fahrer*innen das Laden Ihres Elektrofahrzeugs in die tägliche Routine aufnehmen

Komfortabel

Da Sie unterwegs laden können, müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob eine einzelne Ladung ausreicht, um Sie ans Ziel zu bringen

Schnell

Mit Ausgangsleistungen von 50 kW bis 350 kW erhöhen sich die Ladegeschwindigkeiten mit Schnellladestationen deutlich

Unsere DC-Produkte im Vergleich

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Unsere bisher leistungsstärkste Ladestation

  • Bis zu 400 kW
  • Tankstellen / CPOs
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  • 90 kW bis 240 kW
  • Einzelhandel und Gastgewerbe / Kommerzielles Parken / Tankstellen

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Geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten ein und wir werden Sie in Kürze kontaktieren, um mit Ihnen Ihre Ladeanforderungen zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Es gibt zwei verschiedene Arten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge: AC und DC. Dabei sollte immer beachtet werden, dass aus dem Stromnetz stets Wechselstrom (AC) zur Verfügung gestellt wird, die Akkus von Elektrofahrzeugen aber nur Gleichstrom (DC) aufnehmen können. Das bedeutet, dass der Strom umgewandelt werden muss. Der Unterschied zwischen AC- und DC-Ladestationen besteht darin, ob sich der Stromkonverter innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs befindet.

AC-Ladestationen liefern Wechselstrom (AC) an einen AC/DC-Konverter, der im Fahrzeug integriert ist.

DC-Ladestationen wandeln den Wechselstrom noch vor dem Fahrzeug um und versorgen den Akku eines Elektrofahrzeugs direkt mit Gleichstrom (DC).

Beim DC-Laden kann der Konverter deutlich größer sein, da er nicht im Fahrzeug untergebracht werden muss. Da der Strom dem Fahrzeug schon als Gleichstrom zugeführt wird, können höhere Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Dank dieser Ladetechnik können DC-Ladestationen bis zu 350 kW Leistung zur Verfügung stellen und ein Elektrofahrzeug in 15 Minuten vollständig laden (vorausgesetzt das Fahrzeug lässt dies zu).

Das DC-Laden eignet sich für einen Großteil aller Elektrofahrzeuge. Elektrofahrzeuge laden ihre Akkus standardmäßig mit Gleichstrom, was bedeutet, dass beinahe auch alle für das DC-Schnellladen geeignet sind. Wie viel Leistung jeder Akku verträgt, ist jedoch eine andere Sache. Manche Akkus können bis zu 350 kW aufnehmen, andere nur 50 kW. Zusätzlich gibt es eine kleine Anzahl an Elektrofahrzeugen mit kleineren Akkus, die nicht mit Gleichstrom geladen werden können – der Fiat 500 bietet beispielsweise keine Schnellladefähigkeit. Um das DC-Schnellladen bestmöglich nutzen zu können, muss berücksichtigt werden, ob das Elektrofahrzeug das DC-Laden unterstützt, und wenn ja, welche Leistung es maximal aufnehmen kann.

Der Bedarf an schnellen und effizienten Ladelösungen für Elektroautos steigt genauso schnell wie die weltweite Verbreitung der Elektromobilität selbst. Im Gegenzug dessen, kann sich Ihr Unternehmen durch die Bereitstellung von DC-Ladestationen für Elektroautofahrer*innen als Vorreiter in der Revolution der Elektromobilität positionieren und wertvolle neue Kund*innen anziehen. Zusätzlich lösen DC-Ladestationen das größte Hindernis für die Akzeptanz von Elektroautos: Die Angst um die Reichweite.

Da das neue Fördermodell des deutschen Bundes durch eine Anschubfinanzierung umgesetzt wird, kann damit außerdem für mehr Planungssicherheit für Betreiber*innen der Ladeinfrastruktur gesorgt werden. Somit ist jetzt der perfekte Zeitpunkt um sich mit dem Betreiben von DC-Ladestationen auf den Weg zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich vielversprechenden Zukunft zu machen!

Natürlich ist es wichtig eine/n zuverlässige/n Partner*in zu finden, der Ihnen hilft die sichere Installation und Wartung Ihrer Ladestationen zu gewährleisten und Ihr Netzwerk in Betrieb zu halten. EVBox bietet eine Reihe von DC-Ladestationen als Teil unserer End-to-End-Lösungen zum Laden von Elektroautos für Unternehmen auf der ganzen Welt. Eine vollständige Liste der technischen Spezifikationen und Anwendungsfälle der DC-Ladestationen sowie weitere Informationen finden Sie in unserem Produktportfolio.

Die Errichtung und der Betrieb des Deutschlandnetzes werden im Rahmen von zwei getrennten Ausschreibungen vergeben: Regionallose & Bundesweite Lose an Autobahnen

Regionallose
Die 900 Suchräume der Regionallose sind verteilt auf die sechs Regionen Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West. Insgesamt werden in diesen Gebieten bei der Vergabe 23 Regionallose ausgeschrieben. Mit Hilfe der neuen Maßnahmen soll anschließend in jedem der 900 Suchräume ein Schnellladestandort mit mindestens vier Schnellladepunkten errichtet werden. Wer hier bereits geeignete Grundstücke besitzt verfügt über einen Vorteil, Teilnahmevoraussetzung ist dies allerdings nicht.

Gelangen Sie hier zu der offiziellen Karte für die künftigen Standorte des Deutschlandnetzes.

Bundesweite Lose
Für ca. 200 Standorte entlang der deutschen Bundesautobahnen werden in Zukunft Autobahn-Lose vergeben. Die Ausgabe dieser Lose soll zu einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen beitragen. Die Ausschreibung soll im Herbst 2021 über die Autobahn GmbH beginnen.

Der offizielle Start des Teilnahmewettbewerbs zum Verfahren ist für den15. September 2021 vorgesehen. Der gesamte Teilnahmeprozess erfolgt hierbei ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Somit können bei dem Verfahren wichtige Wettbewerbsgrundsätze, die Gleichbehandlung der Bewerber und eine grundlegende Transparenz sichergestellt werden. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt anschließend durch Bewertungskriterien wie Kosten, Konzept oder Kundenfreundlichkeit.

Mit dem neuen Konzept der Ausschreibung wird für die Gewinner*innen des Verfahrens der Aufbau und die Gewährleistung des Betriebs vertraglich verpflichtend sein. Bewerber*innen sollten sich also sicher sein, den Schritt Richtung nachhaltige Mobilität gehen zu wollen. Denn - wird man als Betreiber*in ausgewählt, liegt die Zufriedenheit der E-Fahrer*innen in Ihren Händen!

Wer ein Los ergattert wird anschließend mit der finanziellen Unterstützung des Bundes den Aufbau und Betrieb der Stationen übernehmen. Hierbei erhält jedoch der Staat vorerst den Großteil der Einnahmen. Die Laufzeit dieses Vertrags ist zunächst auf acht Jahre angesetzt, danach soll der Betreiber den Standort komplett übernehmen können.

In beiden Ausschreibungen ist außerdem eine Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh vorgesehen. Die Festlegung eines Preismodells für das Laden an den Schnellladestandorten soll dafür sorgen, dass es keine negativen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben wird und Nutzer gleichzeitig von fairen Preisen profitieren können. Die Höhe dieser atmenden Preisobergrenze ist somit nicht nur unter Betracht der klimapolitischen - sondern auch der marktwirtschaftlichen Aspekte gewählt worden.

Um einen sicheren und effizienten Umgang mit den Ladestationen zu gewährleisten, legt das BMVI bereits im Vorfeld technische Mindestanforderungen und Qualitätsstandards an den Standorten fest und wird in Zukunft deren Einhaltung regelmäßig sicherstellen:

  • Bei allen Schnellladepunkten muss eine Mindestleistung von 150 kW sichergestellt werden. Damit wird es möglich, die Batterien auf einer Langstrecke zügig aufzuladen.
  • Die Möglichkeit zur Kartenzahlung mit Kredit- oder Girokarte ist essentiell für alle Ladeparks. Stationen sollen also Kartenlesegerät und Pin-Pad vorweisen können.
  • Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎

Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Betreiber*innen anfallen. Außerdem werden bei einem Anschluss an die Mittelspannung zusätzlich bis zu 100.000 Euro gefördert. In den vertraglich festgelegten Bedingungen wird jedoch darauf verwiesen, dass ein Großteil der zukünftigen Einnahmen durch die neuen Schnellladestationen zurück an die fördernde Partei fließen, bis die Stationen anschließend nach 8 Jahren vollständig von den Betreiber*innen übernommen werden können. Die Förderung durch das Schnellladegesetz wird den Ausbau der Infrastruktur im Land schneller vorantreiben und schlussendlich zu einem flächendeckenden Deutschlandnetz beitragen.

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