Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich Ladepunkte für Elektroautos anbieten?
Als Unternehmen oder Kommune setzen Sie mit Ladepunkten für Elektroautos an Ihren gewerblichen Standorten nicht nur einen zusätzlichen Anreiz für (potentielle) Elektroautofahrer*innen, Sie investieren in die Zukunft und zeigen Ihr progressives Denken und Handeln. Jeder vierte Neuwagen wird schon 2025 elektrisch sein. Sind Sie und Ihr Gewerbe bereit für dieses Wachstum?
In welchen Bundesländern kann ich die KfW Förderung für gewerbliches Laden beantragen?
Die KfW Förderung für gewerbliche Ladestationen für Elektroautos ist eine bundesweite Förderung und kann deshalb in allen 16 Bundesländern beantragt werden.
Wer kann die KfW Förderung beantragen?
KfW 439 für Kommunen:
- Gemeindeverbände
- Kommunale Zweckverbände und Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
KfW 441 für Unternehmen:
- Unternehmen
- Kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmer und freiberuflich Tätige
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
Was bedeutet öffentlich zugänglich bzw. nicht öffentlich zugänglich?
Wenn eine Wallbox auf einem privaten Grundstück installiert ist und somit nur für einen begrenzten Personenkreis zugänglich ist, gilt diese als nicht öffentliche Lademöglichkeit. Normalerweise sind diese Stationen nur durch ein Sicherungssystem, wie etwa eine Schlüsselkarte oder einen NFC-Chip, nutzbar.
Öffentlich zugänglich ist dagegen eine Ladestation, die von allen Fahrer*innen von Elektroautos uneingeschränkt genutzt werden kann. Diese Stationen befinden sich oft auf Kundenparkplätzen im Einzelhandel oder an Parkstreifen auf öffentlich genutzten Straßen.
Wie lange muss die Ladestation genutzt werden?
Ladestationen die mit der KfW 439 oder KfW 441 gefördert werden, müssen ab dem Zeitpunkt der Inpetriebnahme mindestens 6 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.