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North America

Alles zur KfW Förderung 439 und 441

Die staatliche Förderbank KfW bezuschusst Ladestationen für Unternehmen und Kommunen mit 900€ pro Ladepunkt, um die gewerbliche Ladeinfrastruktur weiter ausbauen zu können. 

Was wird gefördert?

Ein umfangreiches Zuschusspaket

Pro Ladepunkt können 900€ bezuschusst werden. Die maximale Förderung pro Investitionsadresse beträgt 45.000€.

  • Erwerb einer fabrikneuen, gewerblichen Wallbox bis zu 22 kW und der damit verbundenen Kosten
  • Installation der Station inklusive elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher)
  • Förderung der Mehrwertsteuer, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt
Was sind die Bedingungen?

Voraussetzungen zum Erhalt des Zuschusses

Die Förderung pro Ladepunkt darf 70% der förderfähigen Gesamtkosten der Station nicht übersteigen. Außerdem darf keine der geförderten Ladestationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

  • Gesamtkosten für Unternehmen: Mindestens 1.285,71€
  • Gesamtkosten für Kommunen: Mindestens 12.857,14€
  • Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein

Förderfähige EVBox Elvi und EVBox BusinessLine

Müheloses Ladeerlebnis

EVBox Elvi und EVBox BusinessLine können an privaten Stellplätzen installiert werden, weswegen sie für KfW 439 und 441 perfekt geeignet sind. So wird Ihr Elektroauto jederzeit sicher und effizient geladen.

Optimale Leistung

Um Ihnen ein maximales Ladeerlebnis zu bieten, können EVBox Elvi und EVBox BusinessLine direkt an Ihre Anforderungen angepasst werden und mit einer Ladeleistung von 22 kW an Sie ausgeliefert werden.

Lademanagement-Software

Für Privatnutzer*innen kann die Lademanagement-Software von EVBox kostenlos genutzt werden. Damit können Sie die verfügbare Leistung effizient nutzen und individuelle Ladeprofile erstellen.

Erneuerbare Energien

Mit Beiden Ladestationen kann Strom aus 100 % erneuerbaren Energien entweder aus der eigenen PV-Anlage oder mit einem entsprechenden Tarif über den/die Energieversorger*in bezogen werden.

Sind Sie bereit für gewerbliches Laden?

Lademanagement leicht gemacht

Nutzen Sie unsere Lademanagement-Software, um das Laden von E-Fahrzeugen an Ihrem Standort zu verfolgen, zu verwalten und zu optimieren.

Automatisierte Rückerstattung der Ladekosten

Echtzeit-Einblicke in das Ladeverhalten

Gastzugang mit der Autostart-Funktion

Unterstützung bei jedem Ihrer Schritte

Unser umfangreiches Service- und Schulungsangebot macht den Betrieb und die Wartung Ihres Ladenetzes auch in Zukunft einfach.

Fern-Firmware-Updates

3 Jahre Garantie, erweiterbar auf 5 Jahre

Konnektivität auf Lebenszeit

EVBox Ladestationen

Häufig gestellte Fragen

Als Unternehmen oder Kommune setzen Sie mit Ladepunkten für Elektroautos an Ihren gewerblichen Standorten nicht nur einen zusätzlichen Anreiz für (potentielle) Elektroautofahrer*innen, Sie investieren in die Zukunft und zeigen Ihr progressives Denken und Handeln. Jeder vierte Neuwagen wird schon 2025 elektrisch sein. Sind Sie und Ihr Gewerbe bereit für dieses Wachstum?

Die KfW Förderung für gewerbliche Ladestationen für Elektroautos ist eine bundesweite Förderung und kann deshalb in allen 16 Bundesländern beantragt werden.

KfW 439 für Kommunen:

  • Gemeindeverbände
  • Kommunale Zweckverbände und Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

KfW 441 für Unternehmen:

  • Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Einzelunternehmer und freiberuflich Tätige
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände

Wenn eine Wallbox auf einem privaten Grund­stück installiert ist und somit nur für einen begrenzten Personen­kreis zugänglich ist, gilt diese als nicht öffentliche Lademöglichkeit. Normalerweise sind diese Stationen nur durch ein Sicherungs­system, wie etwa eine Schlüssel­karte oder einen NFC-Chip, nutzbar.

Öffentlich zugänglich ist dagegen eine Lade­station, die von allen Fahrer*innen von Elektroautos uneingeschränkt genutzt werden kann. Diese Stationen befinden sich oft auf Kundenparkplätzen im Einzelhandel oder an Parkstreifen auf öffentlich genutzten Straßen.

Ladestationen die mit der KfW 439 oder KfW 441 gefördert werden, müssen ab dem Zeitpunkt der Inpetriebnahme mindestens 6 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.

Wie erhalte ich die KfW Förderung?

Expert*in kontaktieren
1

Zuschuss beantragen

Anträge für gewerbliche Ladestationen können bereits seit 23.11.2021 im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Bitte informieren Sie sich ausreichend über den Antragsprozess, bevor Sie eine Ladestation bestellen.

2

Identität bestätigen

Sobald Ihr Antrag für den Zuschuss bestätigt wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das funktioniert ganz einfach per Schufa-Identitätscheck, Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren.

3

Ladestation installieren

Nachdem der Antragsprozess abgewickelt ist, können Sie Ihre EVBox Ladestation bestellen und Sie von einem Fachelektriker*in Ihrer Wahl installieren lassen.

4

Nachweise einreichen

Bitte laden Sie nach Installation Ihrer Wallbox die Rechnungen zum Kauf und Installation im KfW-Zuschussportal hoch.

5

Zuschuss erhalten

Abschließend wird der Zuschuss auf das von Ihnen im Formular angegebenen Konto überwiesen. Viel Spaß mit Ihrer neuen EVBox Ladestation!