Die staatliche Förderbank KfW bezuschusst Ladestationen für Unternehmen und Kommunen mit 900€ pro Ladepunkt, um die gewerbliche Ladeinfrastruktur weiter ausbauen zu können.
Pro Ladepunkt können 900€ bezuschusst werden. Die maximale Förderung pro Investitionsadresse beträgt 45.000€.
Die Förderung pro Ladepunkt darf 70% der förderfähigen Gesamtkosten der Station nicht übersteigen. Außerdem darf keine der geförderten Ladestationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
EVBox Elvi und EVBox BusinessLine können an privaten Stellplätzen installiert werden, weswegen sie für KfW 439 und 441 perfekt geeignet sind. So wird Ihr Elektroauto jederzeit sicher und effizient geladen.
Um Ihnen ein maximales Ladeerlebnis zu bieten, können EVBox Elvi und EVBox BusinessLine direkt an Ihre Anforderungen angepasst werden und mit einer Ladeleistung von 22 kW an Sie ausgeliefert werden.
Für Privatnutzer*innen kann die Lademanagement-Software von EVBox kostenlos genutzt werden. Damit können Sie die verfügbare Leistung effizient nutzen und individuelle Ladeprofile erstellen.
Mit Beiden Ladestationen kann Strom aus 100 % erneuerbaren Energien entweder aus der eigenen PV-Anlage oder mit einem entsprechenden Tarif über den/die Energieversorger*in bezogen werden.
Nutzen Sie unsere Lademanagement-Software, um das Laden von E-Fahrzeugen an Ihrem Standort zu verfolgen, zu verwalten und zu optimieren.
Automatisierte Rückerstattung der Ladekosten
Echtzeit-Einblicke in das Ladeverhalten
Gastzugang mit der Autostart-Funktion
Unser umfangreiches Service- und Schulungsangebot macht den Betrieb und die Wartung Ihres Ladenetzes auch in Zukunft einfach.
Fern-Firmware-Updates
3 Jahre Garantie, erweiterbar auf 5 Jahre
Konnektivität auf Lebenszeit
Unsere fortschrittliche AC-Wallbox ist eine sichere und schnelle Option zum privaten Laden Ihres Elektrofahrzeugs.
Unsere KfW-förderfähige AC-Ladestation mit bewährter Langlebigkeit für Arbeitsplätze, Flotten und Unternehmen. *In Deutschland aufgrund des Mess- und Eichgesetzes nicht für das öffentliche Laden geeignet
Als Unternehmen oder Kommune setzen Sie mit Ladepunkten für Elektroautos an Ihren gewerblichen Standorten nicht nur einen zusätzlichen Anreiz für (potentielle) Elektroautofahrer*innen, Sie investieren in die Zukunft und zeigen Ihr progressives Denken und Handeln. Jeder vierte Neuwagen wird schon 2025 elektrisch sein. Sind Sie und Ihr Gewerbe bereit für dieses Wachstum?
Die KfW Förderung für gewerbliche Ladestationen für Elektroautos ist eine bundesweite Förderung und kann deshalb in allen 16 Bundesländern beantragt werden.
KfW 439 für Kommunen:
KfW 441 für Unternehmen:
Wenn eine Wallbox auf einem privaten Grundstück installiert ist und somit nur für einen begrenzten Personenkreis zugänglich ist, gilt diese als nicht öffentliche Lademöglichkeit. Normalerweise sind diese Stationen nur durch ein Sicherungssystem, wie etwa eine Schlüsselkarte oder einen NFC-Chip, nutzbar.
Öffentlich zugänglich ist dagegen eine Ladestation, die von allen Fahrer*innen von Elektroautos uneingeschränkt genutzt werden kann. Diese Stationen befinden sich oft auf Kundenparkplätzen im Einzelhandel oder an Parkstreifen auf öffentlich genutzten Straßen.
Ladestationen die mit der KfW 439 oder KfW 441 gefördert werden, müssen ab dem Zeitpunkt der Inpetriebnahme mindestens 6 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
Anträge für gewerbliche Ladestationen können bereits seit 23.11.2021 im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Bitte informieren Sie sich ausreichend über den Antragsprozess, bevor Sie eine Ladestation bestellen.
Sobald Ihr Antrag für den Zuschuss bestätigt wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das funktioniert ganz einfach per Schufa-Identitätscheck, Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren.
Nachdem der Antragsprozess abgewickelt ist, können Sie Ihre EVBox Ladestation bestellen und Sie von einem Fachelektriker*in Ihrer Wahl installieren lassen.
Bitte laden Sie nach Installation Ihrer Wallbox die Rechnungen zum Kauf und Installation im KfW-Zuschussportal hoch.
Abschließend wird der Zuschuss auf das von Ihnen im Formular angegebenen Konto überwiesen. Viel Spaß mit Ihrer neuen EVBox Ladestation!